Onlineseminar: Rechtliche und familiäre Aspekte der Hofübergabe/Hofübernahme
Worauf ist bei der Hofübergabe/-übernahme zu achten?
Eine Hofübergabe ist weit mehr als die Weitergabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.Sie ist ein wichtiger Schritt für die ganze Familie, der viele Chancen, aber auch Fragen und Herausforderungen mit sich bringt. Damit dieser Übergang gelingt, braucht es Wissen, Verständnis und vor allem gute Gespräche.
Unser Seminar zur Hofübergabe richtet sich an alle Beteiligten: Hofübergeber:innen, Hofübernehmer:innen und deren Partner:innen. Denn eine erfolgreiche Hofübergabe gelingt dann am besten, wenn alle an einem Strang ziehen und die jeweiligen Bedürfnisse und Erwartungen offen angesprochen werden.
Erfahren Sie alles Wesentliche zu den rechtlichen Grundlagen der Hofübergabe, von Verträgen über Absicherungen bis hin zu wichtigen Regelungen für die Zukunft. Gleichzeitig beleuchten wir die menschliche Seite dieses bedeutenden Lebensabschnitts. Die Initiative „Lebensqualität Bauernhof“ zeigt Wege auf, wie Generationenwechsel wertschätzend gestaltet, Konflikte vermieden und ein gutes Miteinander gefördert werden können.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig zu informieren, Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten und gemeinsam die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft am Hof zu stellen.
Denn eine gelungene Hofübergabe schafft Sicherheit, stärkt Beziehungen und bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Fortbestand des Betriebes. Gemeinsam gestalten wir den nächsten Schritt für Ihren Hof.
Kursdauer:
3,6 Einheiten
Kursbeitrag:
81,00 € Kursgebühr
32,00 € Kursgebühr gefördert
Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027
Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan 2023-2027
Die Bildungsförderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung ist ein zentraler Bestandteil des GAP-Strategieplans 2023–2027. Der Strategieplan zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und den Agrarsektor für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken. Bildungsmaßnahmen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie den Wissenstransfer, die Innovation sowie die berufliche Qualifikation der Landwirte und der ländlichen Bevölkerung unterstützen. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
Es handelt sich dabei um eine Veranstalterförderung. Das heißt, dass das LFI Salzburg als vom BMLFUW anerkannter Bildungsträger für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen die Förderungen direkt beantragt. Dadurch kann das LFI Salzburg für förderbare Personen einen bereits reduzierten (= geförderten) Kursbeitrag in Rechnung stellen.
Das Ausmaß der Förderung ist von der Art der Bildungsveranstaltung abhängig. Aus diesem Grund sind bei allen unseren geförderten Bildungsveranstaltungen zwei Kursbeiträge (ungefördert und gefördert) ausgewiesen.
Förderbare Personen
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis. Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Ebenso sind alle Personen von Betrieben förderbar, die über eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) verfügen. D.h. Lehrkräfte von lfw. Schulen sind förderbar, wenn der Lehrbetrieb der Schule über eine Betriebsnummer verfügt. Um die Förderung zu erhalten, ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit bei der Abwicklung im LFI der geförderte Kurspreis in Rechnung gestellt werden kann. Informationsveranstaltungen, die der Bereitstellung von Informationen und der Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die Land- und Forstwirtschaft dienen, können grundsätzlich von allen Personen zum geförderten Teilnahmebeitrag konsumiert werden.
Die Fördermittel werden von Bund, Ländern und Europäischer Union zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Salzburg unter 050 2595 - 3360.